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Letzte Änderung:
02.11.2010

IMPRESSUM:

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Bisher haben sich etwa 5000 Paare in Deutschland getraut. Sie sind nach dem seit 1. August 2001 gültigen LPartG (Lebenspartnerschaftsgesetz) nun “Eingetragene Lebenspartner” (wie romantisch...) Wir sagen einfach *verheiratet* dazu! Einige andere Paare aus unserem Freundes- und Bekanntenkreis (zum Teil der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule und Lesbische Paare SLP e.V. angehörig) haben das auch getan. Sie wollen wir hier kurz vorstellen.

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Bundesarbeitsgemeinschaft
Schwule und Lesbische Paare (SLP) e.V.

www.slp-ev.de

Im August 1992 stürmten 250 lesbische und schwule Paare die Standesämter, um das Recht auf Heirat zu erkämpfen ...
Diese Aktion soll weitergehen!
Das beschlossen lesbische und schwule Paare und gründeten deshalb im Frühjahr 1994 die "Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule und Lesbische Paare e.V." (SLP).

Der Vorstand besteht satzungsmäßig paritätisch aus Lesben und Schwulen. Dieses Verhältnis spiegelt sich knapp in der gegenwärtigen Mitgliederzusammensetzung wieder.

Der Verein ist als gemeinnützig und mildtätig beim Finanzamt anerkannt.

Unsere Ziele und Forderungen

  • Schluss mit der Diskriminierung lesbischer und schwuler Paare und Lebensformen!
  • Wir wollen ein gesellschaftliches Klima, in dem wir uns offen und überall zu unseren vielfältigen Lebensweisen bekennen können.
  • Wir beanspruchen einen gleichwertigen, selbstverständlichen Platz in dieser Gesellschaft.
  • Wir Lesben und Schwule kämpfen für dasselbe Ziel: den Abbau jeglicher Diskriminierung lesbischer und schwuler Lebensweisen.
    • · So ist einer unserer wichtigsten Forderungen ein Antidiskriminierungsgesetz. Unsere weiteren Forderungen sind u.a.:
    • · Den Angehörigenstatus (z.B. das Besuchsrecht im Krankenhaus, das Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht, sowie das Recht, die Beerdigung der Partnerin/des Partners zu regeln)
    • · Sozialwohnungen auch für lesbische und schwule Paare; Schutz im Mietrecht
    • · Anerkennung lesbischer und schwuler Partnerschaften im Sozialrecht (z.B. Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der Partnerin/des Partners)
    • · Das gemeinschaftliche Sorgerecht für im Haushalt lebende Kinder; die Möglichkeit zur gemeinschaftlichen Adoption
    • · Hinterbliebenenrenten und -pensionen
    • · Berücksichtigung lesbischer und schwuler Lebensgemeinschaften im Beamten- und Arbeitsrecht (Schutz vor Versetzung; Ortszuschlag und andere Leistungen wie bei Verheirateten)
    • · Gleichberechtigung im Einkommensteuerrecht
    • · Solange heterosexuelle Paare heiraten können, wollen auch wir den Zugang zur Ehe

Mehr über uns ist erhältlich bei:

SLP e.V.
Postfach 5342
30053 Hannover
Tel. 0511-694088
www.slp-ev.de

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